Die im Steirischen Wasserwirtschaftsplan 2022 erfolgte Aktualisierung und Fortschreibung des Planes von 2008 dokumentiert die erzielten Erfolge und schafft den Rahmen für die Aufgaben und Herausforderungen bis 2030 und darüber hinaus. Dazu notwendig sind gute fachliche Grundlagen, eine effiziente und qualifizierte Wasserwirtschaftsverwaltung und ein hohes Wasserbewusstsein der Bevölkerung. Die Basis für den Wasserwirtschaftsplan bilden die nationalen und landesspezifischen rechtlichen Vorgaben wie z. B. das Wasserrechtsgesetz oder die Förderungsgesetze. Die formulierten Ziele, die bis 2030 angestrebt werden, können in den definierten Strategien und Wirkungen nur im begrenzten Ausmaß durch die Abteilung 14 erfüllt werden, für eine weitgehende Zielerreichung bedarf es mehr denn je der Zusammenarbeit aller an der Wasserwirtschaft Beteiligten.
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